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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Schadstoffdiagnostik

 

Wir unterstützen Sie gerne bei einer praxisnahen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und helfen Ihnen im Umgang mit Schadstoffen

Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit mit Gefahrenermittlung für jeden Arbeitsplatz ist nicht nur verpflichtend für Arbeitgeber im Arbeitsgesetz verankert. Eine gelebte Sicherheitskultur und klar definierte Prozesse bringen aufgrund sicherer Arbeitsweise und weniger Absenzen auch wirtschaftliche Vorteile für Ihr Unternehmen.

Gesundheitsschutz

Oft vernachlässigt, bringt auch der Gesundheitsschutz, richtig eingesetzt, finanzielle Vorteile für Ihr Unternehmen.
Durch gezielte Interventionen können Stress gesenkt, Ergonomie erhöht und damit Fehlzeiten reduziert werden. Zudem wirken sich Massnahmen in dieser Richtung, aufgrund der gesteigerten Wertschätzung Ihrer Mitarbeitenden, positiv auf deren Motivation und Leistungsfähigkeit aus.

 

Schadstoffdiagnostik

Werden Gebäude, die vor 1993 gebaut wurden saniert oder abgebrochen, muss das Gebäude vor den baulichen Massnahmen auf Schadstoffe untersucht werden. Unserer Schadstoffdiagnostiker berät Sie gerne, untersucht Ihre Liegenschaft und ermittelt die Schadstoffe, die in einem Gutachten zusammengefasst werden.
Nach der Sanierung wird der Restfasergehalt in der Luft gemessen. Diese Freimessung entscheidet über den Erfolg der Sanierung. Gerne führen wir diese Freimessung für Sie durch.

Unser Portfolio

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Dienstleistungen

Beratung Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Wir sind gerne Ansprechpartner bei Fragen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, nicht nur bei besonderen Gefahren nach EKAS 6503 in Ihrem Unternehmen.

Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung

Die Gefahrenermittlung und die Risikobeurteilung sind die zentralen Elemente von Sicherheitsmassnahmen. Sind die Gefahren bekannt, können Prozesse und Lösungen für ein sicheres Arbeiten gefunden werden.

Externer Sicherheitsbeauftragter

Im Artikel 11 VUV und konkretisiert in der EKAS Richtlinie 6508, schreibt der Gesetzgeber Unternehmern vor, wie und wann der Beizug von ASA-Spezialisten zu erfolgen hat und wann Unternehmen ein Sicherheitssystem vorweisen müssen. Gerne betreuen wir Sie auf Mandatsbasis mit Ihrem Unternehmen bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.  

ASA-Sicherheitssystem

Der Arbeitgeber ist für die Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Für KMUs mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitern ist gemäss EKAS RL 6508 eine Gefahrenermittlung ausreichend. Ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Sicherheitssystem im Unternehmen einzuführen. Gerne erstellen wir für Sie ein passendes Sicherheitssystem, basierend auf den auf den 10 ASA-Elementen, massgeschneidert für Ihr Unternehmen.  

Sicherheitsaudits

Um die Wirksamkeit des Sicherheitssystems sicher zu stellen, sind periodische Audits nötig. Hier wird nicht nur das Sicherheitssystem auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben geprüft und ggf. angepasst, es werden auch Sicherheitslücken, die bei Umstrukturierungen oder Veränderungen auftreten können erfasst und beseitigt. Zudem können in diesem Zusammenhang auch Sichtprüfungen für Hochregale oder Leitern durchgeführt werden.

Schulungen

Gerne führen wir für Sie Schulungen, auch bei Ihnen im Unternehmen / auf der Baustelle bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch.  

Aufsichtsführende Person Schadstoffsanierung 

Gerne stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Schadstoffsanierung gemäss EKAS 6503 oder TRGS 519 für Ihre Schadstoffsanierung zur Verfügung. Zudem erstellen wir auf Wunsch auch alle nötigen Dokumente und planen Sanierungszonen für Sie. 

Kontaktformular 

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